Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen der deutschen Länder gewählten Wahlleuten.
Rechtsgrundlage sind Art. 54 Grundgesetz und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.